Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB Tennisschule)
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule Günter Grimberg (im Weiteren als Tennisschule bezeichnet) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der Tennisschule kommt nach mündlicher/schriftlicher Anmeldung durch unsere mündliche/schriftliche Bestätigung zustande. Die Tennisschule ist in der Annahme eines Auftrages frei. Die Tennisschule ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Abänderungen der ABG für Kunden sind nur in Einzelfällen und nach Rücksprache möglich.
2. Training
Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Turniere und Kurzprograme (Night Session, Matchtime,..). Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 5 Spielern durchgeführt, bei den Kurzprogrammen nehmen bis zu 16 Spielern teil (aber max. 4 Spieler pro Platz). Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklassen o.ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Tennisschule teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter ein. Dabei versucht die Tennisschule auf die Wünsche der Kunden (Wunschtag, Uhrzeit, ….) nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die Tennisschule bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
Die Tennisschule stellt ihnen gerne Testschläger der Firma HEAD zur Verfügung, diese sind für eine Trainingseinheit gratis. Leihschläger für einen längeren Zeitraum (z.B. Wochencamp) werden mit einer Leihgebühr von 10,- €/Tag verrechnet.
3. Dauer der Trainingseinheit
Die Dauer der Trainingseinheit beträgt i je nach Programm 55 Minuten (Einzel- oder Tandemstunde), 85 min (Kurse mit 2 Einheiten je 45 min) oder 115 min (Kurse mit 2 Einheiten je 60 min), sofern nicht anders angegeben.
4. Stornierung/Ausfall von Trainingseinheiten
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss dies der Kunde unverzüglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem Training mitteilen. Andernfalls entfällt die Leistungsverpflichtung der Tennisschule, während der Anspruch auf Trainingsentgelt für die Tennisschule erhalten bleibt.
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Bei Einzeltraining: Absage bis 24 Stunden vor dem Trainingstermin möglich. Bei Storno unter 24 Stunden wird die komplette Stunde (inklusive Trainerhonorar) verrechnet.
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Bei Gruppentraining (Kids &Juniors): Versäumte Trainingstermine können bei Möglichkeit in anderen Gruppen nachgeholt werden, ein Anrecht darauf besteht jedoch nicht.
Bei längerem Ausfall eines Kunden (ab 4 Wochen) auf Grund einer Verletzung, Krankheit o.ä. kann eine Vereinbarung getroffen werden, um die bereits bezahlten und nicht konsumierten Trainingseinheiten gutzuschreiben.
Nichtstattfindende Trainingseinheiten aufgrund von Verhinderung eines Trainers (etwa Krankheit) oder Nichtbespielbarkeit der Plätze werden nachgeholt.
Muss das Training wegen widriger Wetterverhältnisse nach einer Trainingszeit von mindestens 30 Minuten abgebrochen werden, so gilt die Trainingseinheit als vollständig konsumiert.
Für die Stornierung von Feriencamps gelten folgende Regeln:
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Ab 14 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn: 20%
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Ab 6 Tage bis 3 Tage vor Campbeginn: 30%
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Ab dem 3. Tag vor Campbeginn: 50%
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No Show liegt vor, wenn der Kunde dem Camp fernbleibt ohne dem Veranstalter davon Mitteilung zu machen.
In diesem Fall ist 100% des Campbeitrages zu entrichten.
5. Aufsicht bei Kindern
Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit (bei Feriencamps je nach Programm inklusive ausgeschriebene Betreuungszeiten). Wir können außerhalb der Trainingszeiten keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie Ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich (Tennisplatz/Tennishalle) verlässt.
6. Ausschluss vom Training
Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.
7. Gesundheit/Eigenverantwortung
Der Vertragspartner versichert, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an einem sportlichen Training teilzunehmen. Er tut dies auf eigene Verantwortung. Sofern während des Trainings gesundheitliche oder konditionelle Probleme auftreten, verpflichtet er sich diese sofort dem Trainer mitzuteilen.
8. Preise/Zahlungen
Sämtliche Preise der Tennisschule sind freibleibend, unverbindlich und jederzeit abänderbar. Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Trainingseinheit, bei Trainingsblöcken am Beginn des Blockes und beim Semestertraining spätestens 14 Tage nach Erhalt des Zahlscheines fällig. Eine Zahlung kann mit befreiender Wirkung nur auf das von der Tennisschule angegebene Konto geleistet werden.
Kurskosten bzw. vereinbarte Teilbeträge sind bis zum vereinbarten Termin zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 6% p.a. des gesamten Betrages, sowie anfallende Mahnspesen in Rechnung gestellt.
9. Umsatzsteuer
Bei allen unseren Preisen ist die Umsatzsteuer von 20% inkludiert
10. Haftung
Die Haftung der Tennisschule für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf die Dauer der Trainingseinheit, die Trainingsstätte sowie auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Kunde haftet für von ihm verursachte Beschädigungen an dem von der Tennisschule leihweise zur Verfügung gestelltem Trainingsmaterial. Der Kunde haftet auch für jegliche Schäden gegenüber der Tennisschule oder deren Kunden, die von ihm oder von ihm mitgenommenen dritten Personen verursacht werden.
11. Mängelrügen
Beanstandung wegen mangelhafter Leistung der Tennisschule oder etwaigen entstandenen Schäden an Personen und Gegenständen während einer Trainingseinheit sind innerhalb von 72 Stunden nach dieser Trainingseinheit schriftlich an die Tennisschule zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind keinerlei Mängelrügen mehr möglich.
12. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, etwaiges Bild- und Videomaterial für Zwecke der Tennisschule zu verwenden.
13. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Graz sowie das österreichische Recht vereinbart
14. Schlussbestimmung
Mit der Teilnahme am Training gelten die Geschäftsbedingungen als anerkannt.